Die Begleitung von steuerstrafrechtlichen Verfahren bedarf einer besonderen Expertise. Dadurch, dass wir sowohl über eine langjährige Erfahrung in der Begleitung von steuerrechtlichen als auch prozessualen Themenstellungen verfügen, begleiten wir Sie umfassend sowohl während eines Ermittlungsverfahrens als auch in einem sich ggf. anschließenden Strafverfahren.
Im Vorfeld sollte stets geprüft werden, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist. Hierdurch kann vermieden werden, dass eine strafrechtliche Verfolgung vorgenommen wird.
Darüber hinaus bewerte ich etwaige Maßnahmen der Steuerbehörden, wie z.B. Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, und schöpfe die gegebenen Rechtsmittel aus.
Verhandlungen mit dem Finanzamt können oftmals eine geeignete Vorgehensweise zur Beendigung von Verfahren sein. Wir klären zunächst den zugrunde liegenden Sachverhalt und führen Verhandlungen mit den Steuerbehörden mit unserer langjährigen Erfahrung und dem nötigen Fingerspitzengefühl durch. Unser Ziel ist es hierbei, eine Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen.
Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, vertritt Sie Rechtsanwältin Iris Krawinkel als Strafverteidigerin persönlich. Auch in Sachen Verhandlungsführung und -taktik im Führen von gerichtlichen Auseinandersetzung werden Sie bei uns optimal betreut.