Mit unserer langjährigen Erfahrung nutzen wir den Gestaltungsspielraum zur steuerlichen Optimierung. Dabei berücksichtigen wir insbesondere
- die Wahl der Unternehmensrechtsform bei Neugründungen,
- Unternehmensumwandlung bei existierenden Unternehmen und die dazugehörige
- steuerliche Vergleichsberechnung der einzelnen Unternehmensformen.
Darüber hinaus berücksichtigen wir betriebswirtschaftliche Aspekte, wie zum Beispiel
- optimale Investitionsentscheidungen,
- sinnvolles Forderungsmanagement sowie
- Rückstellungsmanagement
Das steuerliche Optimierungspotential bei Privatpersonen wird häufig unterschätzt. Wir stellen sicher, dass alle Aspekte des steuerlichen Gestaltungsspielraums optimal genutzt werden, wie z.B.
- Vergleichsrechnung bei Entscheidungen über doppelten Wohnsitz versus Kilometerpauschale
- Beratung bei Werbungskostenpauschalen sowie
- Investitionen bei fremdgenutzten Immobilien.