Nachfolgeregelungen für Unternehmen

Planen Sie Ihr Unternehmen zu veräußern oder an einen Nachfolger zu übergeben, begleiten wir Sie auch in dieser Phase umfassend. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist oftmals von existentieller Bedeutung. Zunächst starten wir mit einer Bestandsaufnahme, um den Unternehmenswert zu ermitteln und legen die Strategie zur Nachfolgeplanung gemeinsam fest. Ziel ist es, das Unternehmen entweder an einen qualifizierten Erben zu übergeben oder eine Veräußerung einzuleiten. Bei ersterem wird der  erbrechtliche Ausgleich der anderen Erben mit einzubezogen. Neben der Prüfung der juristischen Rahmenbedingungen, wie:

  • Abstimmung des Gesellschaftsvertrags mit Testament des Gesellschafters
  • Abstimmung des Gesellschaftsvertrags mit Ehevertrag

begleiten wir auch die Umsetzung der erbrechtlichen Gestaltung (Abstimmung der Nachfolgeregelung mit den Erben sowie erbrechtliche Verfügung).

 

Testamente für Privatleute

Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung Ihres Testamentes oder Erbvertrages und übernehmen auch Testamentsvollstreckungen. Hierbei ist es das Ziel, späteren Auseinandersetzungen der Erben und Pflichtteilsberechtigten untereinander vorzubeugen.

Darüber hinaus begleiten wir auch Ihre Erben über die Testamentseröffnung hinaus. Dies umfasst:

  • Beantragung eines Erbscheins
  • Beratung bei einer etwaigen Ausschlagung der Erbschaft
  • Erstellung eines Vermögensverzeichnisses (Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche)
  • Kommunikation mit Banken und Behörden
  • Beendigung der Erbengemeinschaft